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B-1/B-2 Touristenvisum

B-Touristenvisa können für vorübergehende Reisen in die USA entweder für geschäftliche Zwecke (B-1) oder zum Vergnügen (B-2) verwendet werden. In den meisten Fällen stellen die Konsulate diese als kombiniertes B-1/B-2-Visum aus, das für beide Zwecke verwendet werden kann.

 

Frequently Asked Questions

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Wie kann ich ein B-1/B-2-Visum beantragen?

Sie können ein B-1/B-2-Visum über das US-Konsulat in Ihrer Gerichtsbarkeit beantragen. Sie müssen online einen elektronischen Antrag für ein Nichteinwanderungsvisum (DS-160) stellen, die Visumantragsgebühr bezahlen, einen konsularischen Termin vereinbaren und ein Paket mit Dokumenten über Ihre Fähigkeit, sich während Ihrer US-Reisen finanziell selbst zu unterstützen, sowie über Ihre Verbindungen in Ihr Heimatland, das Sie zu Ihrem konsularischen Gespräch mitbringen müssen, vorbereiten.

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Ist es schwierig, ein B-1/B-2-Visum zu erhalten?

Nein, aber es ist wichtig, dass Sie für Ihr konsularisches Gespräch mit den richtigen Dokumenten über Ihre bevorstehende Reise, Ihre Fähigkeit, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und Ihre Verbindungen zu Ihrem Heimatland vorbereitet sind.
 

Welche Aktivitäten kann ich mit einem B-1/B-2-Visum unternehmen?

B-1-Geschäftsreisende können bestimmten geschäftlichen Aktivitäten nachgehen, aber während ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten möglicherweise keine Arbeit erledigen. Zu den erlaubten Aktivitäten gehören Treffen und Beratungen mit Geschäftspartnern, die Teilnahme an Kongressen oder Konferenzen, die Regelung eines Nachlasses, Vertragsverhandlungen oder die Teilnahme an Schulungen.


B-2-Reisende können ihr Visum für Tourismus oder Familienbesuche, aus medizinischen Gründen, zur Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen und für kurze oder Teilzeitstudiengänge verwenden.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, ob Ihre geplanten Aktivitäten unter dieser Visumkategorie zulässig sind, empfehlen wir, Ihre geplanten Reisepläne mit einem US-Einwanderungsanwalt zu besprechen.

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Was ist der Unterschied zwischen einem B-1/B-2-Visum und ESTA?

Das Visa Waiver Program ist ein Programm, dass es Staatsangehörigen der folgenden Länder erlaubt, zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken für Aufenthalte von 90 Tagen oder weniger in die Vereinigten Staaten zu reisen, ohne zuvor ein Visum zu beantragen: Andorra, Australien, Österreich, Belgien, Brunei, Chile, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Republik Korea, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Vereinigtes Königreich.

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ESTA ist der Online-Antrag, mit dem geprüft wird, ob eine Person im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) berechtigt ist.

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Ein B-1/B-2 ist ein US-Visum für Tourismus- und Geschäftszwecke. Personen, die nicht berechtigt sind, im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen in die USA zu reisen, müssen vor jeder US-Reise ein B-1/B-2-Visum beim Konsulat beantragen. Personen dürfen sich mit einem B-1/B-2-Visum jeweils 6 Monate in den USA aufhalten.
 

Wie lange sind B-1/B-2-Visa gültig?
Normalerweise 10 Jahre.  

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Wie lange kann ich mich mit einem B-1/B-2-Visum in den USA aufhalten??
Bis zu 6 Monate.

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Wenn mein B-1/B-2-Visum verweigert wird, kann ich dann erneut einen Antrag stellen?

Ja.

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