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Writer's pictureAyla Kremen Adomat, Esq.

ZUSAMMENFASSUNG: Aktuelle US-Reisebeschränkungen für internationale Reisende



Am 25. Januar 2021 hat Präsident Biden eine Proklamation veröffentlicht, die bestehende Reisebeschränkungen für Personen aus dem Schengenraum und anderen Ländern aufrecht erhält und einen negativen COVID-19 Test vor dem Abflug als neue Regelung einführt.


Im Moment bestehen Reisebeschränkungen für Personen aus dem folgenden Länder:


• Schengen-Raum

• Großbritannien

• Irland

• Brasilien

• China

• Iran


Ab dem 30. Januar 2021 um 12:01 Uhr, wird auch Südafrika in die Liste der Länder mit Einreisebeschränkungen aufgenommen.


Die bestehenden Reisebeschränkungen verbieten Personen die Einreise in die USA, wenn sie sich in den 14 Tagen vor ihrer Ankunft in einem der oben aufgeführten Länder aufgehalten haben. Um von diesen Beschränkungen ausgenommen zu werden, müssen Reisende entweder


• eine genehmigte National Interest Exception (NIE) haben,

• von den Beschränkungen aufgrund von Familienzugehörigkeit ausgenommen sein (wie z.B. die Ehepartner, Kinder und Eltern von US-Bürgern),

• oder sich mindestens 14 Tage vor ihrer Ankunft in den USA in einem Land aufgehalten haben, für das die US-Reisebeschränkungen aktuell nicht gelten.


Ab dem 26. Januar 2021 müssen alle internationalen Reisenden in die USA innerhalb von drei Tagen vor dem Abflug einen negativen COVID-19-Test bei den Fluggesellschaften vorweisen. Die Bestätigung über einen negativen COVID-19 Test muss beim Check-in am Flughafen vorgezeigt werden. Es bleiben zudem die Quarantäneanforderungen bei der Ankunft in den USA bestehen, die von dem jeweiligen Bundesstaat abhängen, in dem der Reisende sich aufhalten wird.


Die Proklamationen der Biden Administration bleiben bis zu ihrer Beendigung in Kraft. Es gibt bisher keine geplanten Enddaten für die Reisebeschränkungen. Jeden Monat werden die Proklamationen überprüft, um festzustellen, ob sie aufgehoben werden können.


Adomat Immigration wird die Reisebeschränkungen in die USA weiterhin verfolgen und Sie über jegliche Veränderungen informieren. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ayla Adomat, Esq. unter ayla@adomatimmigration.com.




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