Was gilt als außergewöhnliche Fähigkeiten für das O-1A oder O-1B Visa?

Das O-1A oder O-1B Visum kann eine hervorragende Visumsoption für Personen aus den Bereichen Kunst, Wissenschaft, Industrie, Wirtschaft, Sport und vielen anderen Branchen sein. Für viele stellt sich jedoch die Frage: Was gilt als „außergewöhnlich“ genug, um sich zu qualifizieren?

Allein schon die Bezeichnung des Visums schreckt viele qualifizierte Kandidaten davon ab, das Visum zu beantragen. Natürlich kann es für die Bewerbung von großem Vorteil sein, wenn Sie in Ihrem Arbeitsbereich bereits eine leitende Position innehaben. Aber auch für andere, die vielleicht noch am Anfang ihrer Karriere stehen, ist es durchaus möglich, das O-1 Visum zu erhalten. Beispielsweise kann das O-1 Visum eine beliebte Wahl für Studenten in den USA sein, die ihr Optional Practical Training, kurz OPT, abschließen.

Was gilt also als „außergewöhnlich“?

1. Sie müssen mindestens drei der gesetzlichen Kriterien erfüllen

Für O-1A Antragsteller in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Unternehmertum oder Sport, unter anderem, müssen die Kandidaten mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Empfang eines nationalen oder internationalen Preises oder einer Anerkennung für Ihre Leistung
  2. Mitgliedschaft in nationalen oder internationalen Vereinen oder Organisationen, die wählerisch bezüglich ihrer Mitglieder sind, das heißt, man muss beweisen, dass bestimmte Leistungen gefordert werden, um aufgenommen zu werden
  3. Medien oder Veröffentlichungen über den Antragsteller in „major media“ oder Fachpublikationen
  4. Teilnahme als Juror oder Judge bei der Bewertung anderer Fachleute im jeweiligen Arbeitsgebiet, zum Beispiel als Peer Reviewer bei einer Fachpublikation oder als Judge bei einem Hackathon
  5. Originale Arbeit im Arbeitsbereich, die das Arbeitsgebiet beeinflusst oder geprägt hat, zum Beispiel Patente oder Veröffentlichungen, die oft zitiert wurden
  6. Eine wichtige oder kritische Rolle bei Organisationen mit gutem Ruf
  7. Ein überdurchschnittlich hohes Gehalt oder eine überdurchschnittliche Vergütung im Vergleich zu anderen im jeweiligen Arbeitsgebiet, normalerweise über 90 Prozent des durchschnittlichen Gehalts. Das kann gegenwärtig, in der Vergangenheit oder auch zukünftig sein

Für O-1B Kandidaten in den Künsten müssen ebenfalls drei der gesetzlichen Kriterien erfüllt sein. Hier stehen jedoch nur sechs statt acht Kriterien zur Verfügung. Allerdings ist es häufig einfacher, die O-1B Kriterien zu erfüllen als die O-1A Kriterien:

  1. Empfang eines nationalen oder internationalen Preises oder einer Anerkennung für Ihre Leistung, zum Beispiel Film Festival Awards
  2. Wichtige oder leitende Rolle in der Vergangenheit und auch zukünftig bei Produktionen oder Aufführungen mit gutem Ruf
  3. Wichtige oder leitende Rolle in der Vergangenheit und auch zukünftig bei Organisationen mit gutem Ruf
  4. Medien oder Veröffentlichungen über den Antragsteller in „major media“ oder Fachpublikationen
  5. Ein überdurchschnittlich hohes Gehalt oder eine überdurchschnittliche Vergütung im Vergleich zu anderen im jeweiligen Arbeitsgebiet, normalerweise über 90 Prozent des durchschnittlichen Gehalts. Das kann gegenwärtig, in der Vergangenheit oder auch zukünftig sein
  6. Kommerzieller Erfolg, zum Beispiel Ticketverkäufe, Streams und Ähnliches, oder kritischer Erfolg, etwa Artikel von Kritikern, die die Leistungen im jeweiligen Arbeitsgebiet hervorheben
  7. Anerkennung der Leistungen im jeweiligen Fachgebiet durch anerkannte Experten

2. „Totality of the evidence“ Bewertung, also Gesamtbewertung der Nachweise

Wenn Sie erfolgreich nachgewiesen haben, dass Sie mindestens drei Kriterien erfüllen, herzlichen Glückwunsch. Sie sind bereit für den nächsten Schritt. Hier führt die USCIS eine Gesamtbewertung Ihrer Nachweise durch, um zu prüfen, ob diese ihrer Ansicht nach belegen, dass Sie ein Experte auf Ihrem Gebiet sind oder eine Auszeichnung erhalten haben.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Bewertung von der endgültigen Leistungsbewertung bei EB-1 Fällen unterscheidet, die dort verwendet wird und gemäß Kazarian v. USCIS gesetzlich vorgeschrieben ist.

Bei jedem O-1A oder O-1B Antrag ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, einen Abschnitt aufzunehmen, in dem erläutert wird, wie sich der Antragsteller auszeichnet und seine außergewöhnlichen Fähigkeiten gemäß dem Standard aus 8 CFR §214.2(o) unter Beweis gestellt hat.

Fazit

Wenn Sie diese zwei Schritte erfolgreich geschafft haben, bedeutet das, dass Sie USCIS von Ihren außergewöhnlichen Fähigkeiten in Ihrem Fachgebiet überzeugt haben. Solange die übrigen Aspekte Ihres Antrags solide sind, also Ihr Antragsteller, der Antragstellervertrag, die Deal Memos oder Absichtserklärungen, sollten Sie bald die O-1 Genehmigung in den Händen halten.