Einwanderungsjahr im Rückblick: Was E-2-Antragsteller wissen sollten
Mit dem Ende des Jahres 2025 gab es mehrere wichtige Aktualisierungen zum E-2-Visum-Programm weltweit. Hier sind einige neue Faktoren, die bei der Planung eines E-2-Visumantrags berücksichtigt werden sollten.
Interview-Befreiung: Aktualisierung September 2025
Im Juli 2025 veröffentlichte das US-Außenministerium eine neue Aktualisierung zur Interview-Befreiung, die die frühere Aktualisierung vom Februar 2025 ersetzt. Diese neue Regelung trat am 2. September 2025 in Kraft und betrifft alle E-2-Visumantragsteller und deren Angehörige. Bisher waren Antragsteller und Angehörige unter 14 und über 79 Jahren von der persönlichen Teilnahme an einem Konsularinterview befreit. Ab September 2025 müssen jedoch alle E-2-Antragsteller und deren Angehörige ein persönliches Interview bei einem Konsularbeamten führen, einschließlich derjenigen unter 14 und über 79 Jahren. Ausnahmen bestehen zwar, gelten aber nicht für E-2-Antragsteller.
Visa-Interviews nur im Heimatland oder Wohnsitzland
Im aktuellen Monat hat das US-Außenministerium seine Richtlinien für nichtimmigrantische Visa (NIV) bezüglich des Ortes, an dem das Visa-Interview stattfindet, aktualisiert. Diese neue Regelung ersetzt alle vorherigen Hinweise. Danach müssen Antragsteller ihr Visa-Interview an der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in ihrem Heimatland oder Wohnsitzland planen. Staatsangehörige bestimmter Länder müssen jedoch an ausgewiesenen Botschaften oder Konsulaten beantragen, da die USA derzeit keine regulären Visa-Verfahren in ihren Heimatländern durchführen (siehe Tabelle unten). Antragsteller müssen außerdem nachweisen können, dass sie im Land wohnen, in dem sie den Antrag stellen, wenn dieser auf ihrem Wohnsitz basiert. Die Visa-Antragsgebühren bleiben nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar, und Personen, die außerhalb ihres Heimat- oder Wohnsitzlandes beantragen, haben ggf. größere Schwierigkeiten bei der Qualifizierung. Außerdem variieren die Wartezeiten für Visa-Termine je nach Standort und können durch diese neue Regelung steigen. Das Außenministerium hat klargestellt, dass bestehende Visa-Interview-Termine im Allgemeinen unter dieser neuen Regelung nicht storniert werden. Bestimmte Kategorien sind von der Regelung ausgenommen, darunter A-, G-, C-2-, C-3- und NATO-Visa sowie diplomatische und offizielle Visa unabhängig von der Klassifizierung sowie Visa im Rahmen des UN-Hauptquartierabkommens. In Ausnahmefällen aus humanitären, medizinischen oder außenpolitischen Gründen können begrenzte Ausnahmen gewährt werden. Da E-2-Treaty-Investor-Visa zur Kategorie der nichtimmigrantischen Visa gehören, gilt diese aktualisierte Regelung auch für E-2-Antragsteller. E-2-Antragsteller sollten daher ihre Interviews an der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in ihrem Heimat- oder Wohnsitzland planen oder an einem ausgewiesenen Standort, wenn sie Staatsangehörige eines Landes sind, in dem die USA keine regulären Visa-Verfahren durchführen. Antragsteller werden dringend empfohlen, die Website der US-Botschaft oder des US-Konsulats, bei dem sie beantragen möchten, zu überprüfen, um die neuesten Anforderungen, Verfahren, Termine und den Betriebsstatus zu bestätigen.
Ausgewiesene Standorte nach Nationalität
| Nationalität | Ausgewiesener Standort |
|---|---|
| Afghanistan | Islamabad |
| Belarus | Vilnius, Warschau |
| Chad | Yaoundé |
| Kuba | Georgetown |
| Haiti | Nassau |
| Iran | Dubai |
| Libyen | Tunis |
| Niger | Ouagadougou |
| Russland | Astana, Warschau |
| Somalia | Nairobi |
| Südsudan | Nairobi |
| Sudan | Kairo |
| Syrien | Amman |
| Ukraine | Krakau, Warschau |
| Venezuela | Bogotá |
| Jemen | Riad |
| Simbabwe | Johannesburg |
Probleme mit USTravelDocs
Am 26. Oktober 2024 haben US-Botschaften und -Konsulate USTravelDocs als verpflichtende Plattform für die Einreichung von Visa-Anträgen eingeführt. E-2-Antragsteller aus mehreren Ländern, darunter Deutschland, müssen diese Plattform nutzen, da Alternativen wie das AIS-Portal nicht an allen Standorten verfügbar sind. Mit dem ersten Jahrestag der Plattform treten weiterhin technische Probleme auf. E-2-Antragsteller sollten darauf achten, dass es zu Problemen bei der Kontoerstellung, Terminbuchung und Gebührenzahlung kommen kann, was zu Verzögerungen im Visa-Antragsprozess führen kann. Das häufigste Problem, mit dem Antragsteller konfrontiert sind, ist die Kontoerstellung. Beim Registrieren für ein Konto sollte sichergestellt werden, dass es sich um ein USTravelDocs-Konto und nicht um ein US-Bürgerdienst-Konto handelt. Antragsteller sollten vorausschauend planen, zusätzliche Zeit für mögliche Probleme einplanen, während des Antragsprozesses keine wichtigen Lebensentscheidungen treffen und alle Anweisungen auf USTravelDocs sorgfältig befolgen, um Verzögerungen zu minimieren.
