J-1 Student and Trainee Visa

Das Visum für kulturellen Austausch

J-1 Student and Trainee Visa

J-1 Visa sind für Personen gedacht, die an arbeits- und studienbasierten Austauschprogrammen teilnehmen werden. Ziel des Visums ist es, den kulturellen Austausch zu fördern und den Personen zu ermöglichen, in den Vereinigten Staaten eine Ausbildung zu erhalten.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das J-1 Visum ermöglicht eine einzigartige Möglichkeit für kulturellen Austausch und berufliche Weiterbildung in den USA. Angesichts der Vielfalt der Programme und der spezifischen Anforderungen ergeben sich oft zahlreiche Fragen. In diesem Abschnitt haben wir die häufigsten Fragen zum J-1 Visaprogramm zusammengestellt, um Ihnen eine umfassende Orientierung zu bieten. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren und den Regelungen, die für J-1 Visa gelten. Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen unsere Experten Ihnen gerne weiter.

Was ist das J-1 Visaprogramm?
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Das J-1 Visaprogramm wurde für Personen geschaffen, die an arbeits- und studienbasierten Austausch- und Besucherprogrammen in den Vereinigten Staaten teilnehmen möchten. J-1 Austauschteilnehmer kommen aus verschiedenen Gründen in die Vereinigten Staaten, einschließlich Lehre, Studium, Absolvierung von Praktika oder Erhalt von Ausbildungen. Speziell sind J-1 Visa für die folgenden Kategorien verfügbar: Au-pair, Camp-Betreuer, Ärzte, Professoren und Forschungsgelehrte, Kurzzeitgelehrte, Spezialisten, Praktikanten, Trainees und Lehrer.

Wer ist für ein J-1 Visum berechtigt?
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Die Anforderungen für das J-1 Visum hängen vom spezifischen J-1 Programm ab. Für weitere Informationen über die spezifischen Anforderungen einer bestimmten J-1 Kategorie (wie Trainee, Praktikant usw.), kontaktieren Sie bitte unser Büro für eine Beratung.

Gibt es eine Altersgrenze für Bewerber um ein J-1 Visum?
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Ja. J-1 Antragsteller müssen zwischen 18 und 35 Jahre alt sein.

Sind J-1 Visa leicht zu bekommen?
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Die Anforderungen für die Beantragung eines J-1-Visums sind nicht schwerwiegend, aber das Antragsverfahren ist komplex. Um ein J-1-Visum zu beantragen, muss der Antragsteller einen US-amerikanischen Arbeitgeber als Sponsor haben und mit einer US-amerikanischen Sponsoring-Agentur zusammenarbeiten, die letztlich die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des J-1-Visums beim Konsulat ausstellt. Die verschiedenen beteiligten Parteien und die verschiedenen Schritte können das J-1-Antragsverfahren komplexer machen als andere Visumoptionen.

Wie lange ist ein J-1 Visum gültig?
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Dies hängt vom spezifischen J-1 Programm ab. Die maximale Gültigkeitsdauer für jedes J-1 Visum wird durch die spezifische Kategorie (wie Trainee, Praktikant, Lehrer usw.) des Visums bestimmt.

z.B die folgenden J-1 Visa Arten sind auf diese Gültigkeitszeiträume beschränkt:

Au Pairs - 12 Monate (mit der Möglichkeit der Verlängerung)

Praktikanten - 12 Monate

Trainee - 18 Monate

Professor - 24 Monate (mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 5 Jahren)

Wer kann als Sponsor für mein J-1 Visum fungieren?
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Zusätzlich zu Ihrem J-1-Arbeitgeber müssen die Antragsteller auch mit einer vom US-Außenministerium benannten J-1-Sponsororganisation zusammenarbeiten, damit das J-1-Visum ausgestellt werden kann.

Verschiedene Sponsoren arbeiten mit unterschiedlichen Arten von J-1-Bewerbern zusammen. Um einen geeigneten J-1 Sponsor für Ihren Antrag zu finden, sehen Sie sich bitte die aufgelisteten Organisationen unter diesem Link an: https://j1visa.state.gov/participants/how-to-apply/sponsor-search/

Dürfen Inhaber eines J-1 Visums in den USA arbeiten?
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Ja, Inhaber eines J-1 Visums dürfen im Rahmen eines Arbeits- und Studienprogramms in den USA arbeiten, wo sie eine US-Ausbildung und kulturelle Bildung erhalten.

Was ist die Zwei-Jahres-Heimatland-Regel des J-1 Visums?
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Einige Inhaber eines J-1 Visums unterliegen einer Zwei-Jahres-Heimatland-Regel, die verlangt, dass Sie nach Abschluss Ihres Austauschprogramms für mindestens zwei Jahre in Ihr Heimatland zurückkehren. Diese Einschränkung gilt in der Regel nur für J-1-Visa, die im Rahmen von staatlich finanzierten Programmen wie dem Fulbright-Austauschprogramm für die USA erteilt werden.

Wie kann ich die Zwei-Jahres-Heimatland-Regel des J-1 Visums aufheben lassen?
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Wenn Sie der Zwei-Jahres-Heimatland-Regel unterliegen, aber diese aufheben lassen möchten, können Sie einen Antrag auf Befreiung von dieser Regel beim US-Außenministerium stellen. Um sich zu qualifizieren, muss Ihr Antrag auf Befreiung auf einer der fünf anwendbaren Grundlagen im US-Einwanderungsrecht basieren. Diese sind:

  • Erklärung ohne Einwand
  • Antrag einer interessierten US-Bundesbehörde
  • Furcht vor Verfolgung im Heimatland
  • Außergewöhnliche Härte für einen US-Bürger oder rechtmäßigen ständigen Einwohner (Ehepartner oder Kind eines Austauschteilnehmers)
  • Antrag durch eine benannte staatliche Gesundheitsbehörde oder deren Äquivalent

Wenn ich ein J-1-Visum beantrage, kann meine Familie dann mit mir in die USA kommen?
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Ja, die Ehepartner und Kinder von J-1-Visumsinhabern können J-2-Visa beantragen, die es ihnen ermöglichen, Sie in die USA zu begleiten. Inhaber eines J-2-Visums können auch eine Arbeitserlaubnis beantragen, damit sie in den USA beschäftigt werden können.