O-1 Extraordinary Ability Visum
Für außergewöhnliche Talente
Ihr Visum zur Karriere in den USA
O-1-Visa sind für Antragsteller mit außergewöhnlichen Fähigkeiten erhältlich, die die Spitze ihres Fachgebiets erreicht haben. O-1-Visa sind äußerst vielseitig und werden für Fachleute in den Bereichen Kunst, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung, Sport und anderen Bereichen angeboten.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Das O-1 Extraordinary Ability Visum wirft oft viele Fragen auf. Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Hier finden Sie alles, was Sie über die Anforderungen, den Bewerbungsprozess und die Vorteile dieses speziellen Visums wissen müssen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Was ist ein O-1 Visum?
O-1-Visa sind Nichteinwanderungsvisa für Personen, die in ihrem Fachgebiet, einschließlich der Kunst, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung oder Sport, außergewöhnlich sind.
O-1A-Visa sind eine ausgezeichnete Option für Fachkräfte in den Naturwissenschaften, Unternehmer und Akademiker. O-1B-Visa sind eine bessere Option für Fachkräfte in den Künsten, einschließlich darstellender Kunst, bildender Kunst, Grafikdesign und sogar für Social Media Influencer oder Models.
Allerdings sind O-1A- und O-1B-Visa nicht auf Personen beschränkt, die ausschließlich in diesen Berufen tätig sind. Diese Visa sind vielseitig und können für Fachkräfte in fast allen Bereichen genutzt werden. Bei der Entscheidung, wie der Antrag gestellt werden soll, kann ein Anwalt am besten beraten, ob Sie einen erfolgreicheren O-1A- oder O-1B-Antrag vorbereiten können.
Wer kann ein O-1 Visum beantragen?
O-1A Visa sind für Personen bestimmt, die in den Bereichen Kunst, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung oder Sport tätig sind. O-1A-Visa können ausgezeichnete Visa für Unternehmer, Geschäftsinhaber und Spezialisten, Ingenieure, Wissenschaftler, Forscher oder Spezialisten in einer Vielzahl von Bereichen sein.
O-1B-Visa sind für außergewöhnliche Persönlichkeiten in die Künste oder Medien bestimmt. Dazu gehören Musiker, Filmregisseure, Produzenten, Schauspieler und Schauspielerinnen, Künstler, Tänzer, Schriftsteller, Journalisten, Köche, Models, Influencers und eine Vielzahl anderer Personen aus dem Kunstbereich.
Wie lange sind O-1 Visa gültig?
Ein erstes O-1-Visum ist bis zu drei Jahre gültig. Ein O-1-Visum kann jedoch um weitere drei Jahre verlängert werden. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Jahre, die ein Antragsteller den O-1-Status innehaben kann.
Obwohl O-1 Visa alle drei Jahre unbegrenzt verlängert werden können, entscheiden sich viele Inhaber eines O-1-Visums für eine EB-1-Green Card, wenn sie beabsichtigen, langfristig in den Vereinigten Staaten zu bleiben. Die Anforderungen für O-1-Visa und EB-1-Petitionen sind sehr ähnlich, was O-1-Visa zu einem hervorragenden Weg zu einer Green Card für diejenigen macht, die an einem langfristigen Aufenthalt in den USA interessiert sind.
Kann ich mit einem O-1 Visum arbeiten?
Ja. Mit einem O-1-Visum können Sie für einen oder mehrere Arbeitgeber auf Projektbasis arbeiten. Es ist auch möglich, mit einem O-1-Visum in Vollzeit für einen einzigen Arbeitgeber zu arbeiten.
Was sind die Vorteile eines O-1-Visums?
O-1-Visa bieten mehrere einzigartige Vorteile im Vergleich zu traditionelleren Arbeitsvisa. Inhaber eines O-1-Visums sind berechtigt, mit mehreren Arbeitgebern und nicht nur mit einem einzigen Sponsor zusammenzuarbeiten. Das bedeutet, dass O-1-Visuminhaber freiberuflich und projektbezogen arbeiten oder selbstständig sein können.
Es ist auch möglich, O-1 Visa unbegrenzt zu verlängern. Im Gegensatz zu anderen Arbeitsvisa gibt es keinen maximalen Zeitraum, in dem ein ausländischer Staatsangehöriger den O-1-Status haben kann.
O-1-Visa sind oft ein guter erster Schritt auf dem Weg zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis (Green Card). O-1-Visa sind eine doppelte Absicht, was bedeutet, dass Sie gleichzeitig eine Green Card beantragen können. Darüber hinaus sind die O-1-Visumskriterien den EB-1A-Green-Card-Kriterien für Ausländer mit außergewöhnlichen Fähigkeiten sehr ähnlich. Aus diesem Grund sind viele O-1-Visuminhaber nach Erhalt ihres O-1-Visums tolle Kandidaten für einen EB-1-Green-Card-Antrag.
Wer kann Antragssteller für ein O-1 Visum sein?
Ein O-1 Antragssteller (Petitioner) kann ein USA ansässige Unternehmen, ein US-Bürger oder ein Inhaber einer US-Green Card sein. Jede dieser Optionen wird auf rechtlicher Basis gleichwertig betrachtet. Wir empfehlen, einen Petenten zu beauftragen, dem Sie vertrauen und bei dem Sie sich wohlfühlen, auch wenn dies bedeutet, dass Sie eine Privatperson und keinen Unternehmenssponsor beauftragen.
Muss mein Arbeitgeber als mein O-1 Petitioner fungieren?
Nein, dies ist nicht erforderlich. Ihr US-Arbeitgeber kann als Ihr Petent fungieren, dies ist jedoch nicht erforderlich.
O-1-Antragstellern, die für mehrere Arbeitgeber tätig sein möchten, wird häufig empfohlen, keinen Arbeitgeber als Petenten zu verwenden. Stattdessen empfehlen wir die Verwendung eines Agenten/Petenten, der unabhängig von Ihren Arbeitgebern ist. Dies entlastet Ihren Arbeitgeber, der möglicherweise nicht die Verantwortung als Petent übernehmen möchte, und schützt Sie als Antragsteller, falls das Arbeitsverhältnis endet oder angespannt wird.
Wie kann ich ein O-1-Visum beantragen?
Um ein O-1-Visum zu beantragen, müssen Sie eine I-129 Petition für einen nicht einwandernden Arbeitnehmer einreichen. Als Teil dieser Petition müssen Sie ein detailliertes rechtliches Memorandum vorbereiten, in dem Ihre Qualifikationen als Ausländer mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und der Nachweis Ihrer Leistungen auf diesem Gebiet erörtert werden.
Wie viele O-1-Visa werden pro Jahr ausgestellt?
Es gibt keine Quote für O-1-Visa. USCIS darf jedes Jahr eine unbegrenzte Anzahl von O-1-Visa genehmigen.
Wie viel kosten O-1 Visa?
Die aktuellen USCIS Filing Fees für O-1-Visa variieren je nach Größe des Petitioners. Für kleine Arbeitgeber (Arbeitgeber mit 25 oder weniger Mitarbeiter) oder Einzelpersonen, die als Petitioner fungieren. betragen die USCIS-Filing Fees $830 ingesagmt ($530 I-129 Filing Fee und $300 obligatorische Asylgebühr). Für große Arbeitgeber betragen die O-1-Anmeldegebühren ingesamt $1655 ($1.055 I-129 Filing Fee und $600 obligatorische Asylgebühr).
Je nach Ihrem Beruf müssen Sie möglicherweise auch Gutachten für Ihren Fall einholen. Dies gilt vor allem für O-1-Antragsteller aus dem Kunstbereich, die möglicherweise ein Gutachten von einer der folgenden Organisationen einholen müssen: https://www.uscis.gov/working-in-the-united-states/temporary-workers/address-index-for-i-129-o-and-p-consultation-letters
Für einige Berufe sind keine Gutachten erforderlich und wir können ein Empfehlungsschreiben eines Fachmanns aus Ihrem Bereich anstelle eines separaten Schreibens einer Peer-Group oder einer Managementorganisation verwenden.
Wie kann ich mein O-1-Visum verlängern?
Um Ihr O-1-Visum zu verlängern, müssen Sie eine neue O-1-Petition einreichen, in der Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthalts beantragen. Diese Petition muss neue Nachweise über Ihre bevorstehenden Arbeitspläne in den USA sowie Nachweise über Ihre fortgesetzte Qualifikation als O-1-Ausländer mit außergewöhnlichen Fähigkeiten enthalten.
Sind O-1 Visa "dual intent"?
Ja! O-1-Visa sind "dual intent." Das bedeutet, dass O-1-Visuminhaber während ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen können, ohne dass dies eine Verletzung der Einwanderungsgesetze darstellt.
Viele O-1-Visuminhaber beantragen dann eine EB-1A-Green Card für außerordentliche Fähigkeiten, eine selbst gesponserte Green Card, die Ausländern zur Verfügung steht, die die Spitze ihres Fachs erreicht haben.
Kann ich nach Beantragung eines O-1-Visums eine Green Card erhalten?
Ja! Da O-1-Visas "dual intent" sind, können O-1-Visuminhaber während ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen, ohne dass dies eine Verletzung der Einwanderungsgesetze darstellt.
Wenn Sie ein O-1-Visum haben und eine Green Card beantragen möchten, empfiehlt Adomat Immigration, entweder eine EB-1A Extraordinary Ability, EB-1B Outstanding Researcher oder EB-2 National Interest Waiver Petition in Erwägung zu ziehen.
Die beste Option ist das EB-1A Extraordinary Ability Petition, da die O-1 Kriterien der Kriterien des EB-1A sehr ähnlich sind.
Was ist der Unterschied zwischen einem O-1-Visum und einer EB-1-Green Card?
O-1-Visa und EB-1A-Green Cards haben ähnliche Kriterien. Allerdings erfordern EB-1A-Green-Card-Anträge zusätzliche Nachweise und haben einen höheren Beweisstandard als O-1-Visa.
Ein O-1-Visum ist ebenfalls ein befristetes Visum, während eine EB-1 Green Card ein Antrag auf eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis in den USA ist.
Wie hoch ist die O-1-Visumbewilligungsrate?
O-1 Visa haben eine der höchsten Genehmigungsraten aller US-Arbeitsvisa. In den vergangenen Jahren haben O-1A Anträge folgende Erstgenehmigungsraten verzeichnet: 92% in 2023, 94% in 2021, 91% in 2021 and 90% in 2020.